Wo darf ich fliegen?

Auch wenn über den Wolken die Freiheit grenzenlos ist, so müssen sich auch Modellflugpiloten an gewisse Regeln halten. Die wichtigsten sind in der «Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» geregelt.

In dieser Verordnung steht zum Beispiel, dass das Modellfliegen in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes verboten ist (Art. 17a). Durch diese Einschränkung ist das Modellfliegen in weiten Teilen von Thun, Allmendingen, Thierachern, Uetendorf, Heimberg und Steffisburg nicht gestattet.

Wie kommt es nun aber, dass die Modellfluggruppe Thun ihr Fluggelände ausgerechnet auf der Allmend unmittelbar neben dem Flugplatz Thun hat?

Die Modellfluggruppe Thun hat dazu zwei Ausnahmebewilligungen. Eine vom Flugplatz Thun (Art. 18), betreffend der 5km Sperrzone und eine vom VBS, betreffend dem Grundeigentum. Die Modellfluggruppe hat mit dem VBS einen Mietvertrag und ist somit ermächtigt, das markierte Fluggelände auf der Allmend zu nutzen.

Weitere Informationen findest du im Flugplatzreglement.

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